Teilannahme eines Wechsels

Teilannahme eines Wechsels
Teilakzept.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Teilakzept — Teilannahme eines Wechsels; die auf einen Teil der Wechselsumme beschränkte Annahme eines Wechsels (⇡ Akzept) durch den Bezogenen (Art. 26 I Halbs. 2 WG). Der Inhaber des Wechsels hat dann, falls nicht durch Angstklauseln, Vorlegungsge oder… …   Lexikon der Economics

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